Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Familien­recht

Bestimmungen im Testament

Wenn der Verstorbene in seinem Testament bestimmt, dass das Erbe verwaltet werden soll, ist der Erbe Eigentümer der Güter, aber er kann damit noch nicht machen, was er möchte. Der Verwalter verwaltet die Güter. Er muss so gut wie möglich für die Verwaltung der Güter sorgen, bis der Erbe es selbst kann.

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