Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Familien­recht

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Interessen zu vertreten und eigene Entscheidungen zu treffen.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie nach deutschem Recht eine Person Ihres Vertrauens und eventuell Ersatzbevollmächtigte, um alle nötigen Handlungen für Sie zu verrichten und wichtige Entscheidungen zu Ihrem Wohl zu treffen. Mit der Vorsorgevollmacht fasst der Bevollmächtigte alle Entschlüsse, die Sie selbst nicht mehr nehmen können. Darum ist es sehr wichtig, dass Sie dem Bevollmächtigten vollständig vertrauen. Sie sollten über die Wahl des Bevollmächtigten also gründlich nachdenken.

Mit der Vorsorgevollmacht verhindern Sie, dass der Richter eine Zwangsverwaltung regelt. Sie entscheiden also in dem Moment, zu dem Sie noch (geistig) gesund sind, dass Sie Ihre Angelegenheiten gut geregelt haben möchten, sollte Ihre (geistige) Gesundheit Sie im Stich lassen. Sie geben einem anderen dann die Befugnis, in Ihrem Namen zu handeln. Es ist außerdem möglich, separate Bevollmächtigte zu ernennen, zum Beispiel nur für finanzielle oder nur für medizinische Angelegenheiten.

In der Vorsorgevollmacht wird auch eine Patientenverfügung aufgenommen. Diese regelt, was passieren soll, wenn Sie unheilbar krank geworden sind und Sie sich Ihrem Lebensende nähern.

Es ist ratsam, die Vorsorgevollmacht von Ihrem Notar aufstellen zu lassen, so dass feststeht, dass Sie im Moment der Beurkundung zurechnungsfähig waren und nicht von Dritten beeinflusst wurden. Für manche Rechtshandlungen ist in Deutschland sogar eine notarielle Vollmacht erforderlich. Wenn die Vorsorgevollmacht missbraucht wird oder es die Vermutung gibt, dass das der Fall sein könnte, kann das Betreuungsgericht in Deutschland einen Kontrollbetreuer benennen (§ 1896 Abs. 3 BGB). Sie können den Kontrollbetreuer aber auch in Ihrer Vorsorgevollmacht benennen.

Sie bekommen von Ihrem Notar eine gute juristische Beratung. Ihr Notar sorgt dafür, dass Ihre Vorsorgevollmacht korrekt verfasst wird und die Folgen und Risikos der Vorsorgevollmacht mit Ihnen besprochen wurden. Sie können die Vorsorgevollmacht auch auf Ihr Testament abstimmen.

In Ihrer Vorsorgevollmacht wird unter anderem Folgendes geregelt:

  • Maßnahmen und Anweisungen für Ihren Arzt oder denjenigen, der Sie pflegt;
  • Maßnahmen und Anweisungen für den Fall, dass Sie in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden;
  • Regelungen bezüglich Ihres Vermögens (Wohneigentum, Bankkonten usw.);
  • Vertretung Ihrer Interessen bei Verwaltungen, der Rentenkasse, dem Sozialamt, dem Finanzamt und bei anderen Behörden;
  • Entschlüsse über Ihre Behandlung.


Der Notar von Van Weeghel Doppenberg Kamps Notare sorgt für die Eintragung Ihrer Vorsorgevollmacht in das Zentrale Vorsorgeregister in Berlin. Die Bundesnotarkammer hat unsere Vorsorgevollmacht begutachtet und bestätigt.

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Notarieller Jurist / Berater
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