Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Familien­recht

Das Nachlasszeugnis

Sie haben einen Angehörigen, der verstorben ist. Nun müssen Sie sich um die Abwicklung des Nachlasses kümmern.

Ihr Angehöriger ist in den Niederlanden verstorben?
In den Niederlanden ist der Notar verantwortlich für die Erstellung eines Erbscheins. Hiermit können Sie die güterrechtlichen Angelegenheiten des Nachlasses abwickeln. Wenn der Tod nach dem 17. August 2015 eingetreten ist, gibt es die Möglichkeit, dass der Notar ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) ausstellt. Damit kann auf einfache Weise der Beweis erbracht werden, wem der Nachlass zukommt. Sollte es auch Güter im Ausland geben, berechtigt das Europäische Nachlasszeugnis Sie zur Abwicklung des Nachlasses in allen Ländern der Europäischen Union.

Ihr Angehöriger ist in Deutschland verstorben?
Für den Nachlass ist das Recht des Landes anwendbar, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Möglicherweise hat Ihr Angehöriger aber ein Testament hinterlassen, in dem er eine Rechtswahl getroffen hat. In dem Fall findet das Recht des Landes seiner Staatsangehörigkeit Anwendung.
Wenn kein notarielles Testament vorhanden ist, wird das Amtsgericht ein Nachlasszeugnis für Sie ausstellen. In diesem Dokument steht, wer die Erben sind und wer befugt ist, die Rechte und Pflichten des Verstorbenen zu übernehmen.

Hat der Verstorbene ein notarielles Testament hinterlassen, dann ist für den deutschen Besitz meistens kein Erbschein erforderlich und können Sie sich mit dem Testament legitimieren. Der niederländische Notar wird seinen deutschen Kollegen um eine Erklärung bitten, in der festgestellt wurde, dass das zuvor genannte Testament das letzte Testament des Verstorbenen war. Das Amtsgericht und das Zentrale Testamentsregister in Berlin können Ihnen diesbezüglich die nötigen Informationen zur Verfügung stellen.

In vielen Fällen haben Ehepaare ein sogenanntes „Berliner Testament“ gemacht. Darin wird geregelt, dass der verbleibende Ehepartner der Eigentümer aller Güter des Verstorbenen wird, und nicht, wie die gesetzliche Erbfolge es vorschreibt, eventuelle Kinder des Verstorbenen.

Die Experten von Van Weeghel Doppenberg Kamps sind Ihnen behilflich bei der Abwicklung des Nachlasses, zum Beispiel bei Eintragungen in das Grundbuch und der Kündigung oder Änderung von Bankkonten. Des Weiteren untersuchen wir, ob eine Erbschaftssteuer fällig ist.

Ihre Ansprechpersonen
Notarin und Partner
Notarieller Jurist / Berater
Keppelseweg 1, 7001 CE Doetinchem, Niederlande