Auf privater Ebene gibt es häufig Schnittstellen zwischen dem deutschen und dem niederländischen Recht. Das betrifft zum Beispiel Grenzpendler, Familien, die auf beiden Seiten der Grenze leben und internationale Partnerschaften. Es gibt in diesen Beziehungen immer wieder Momente, in denen rechtliche Angelegenheiten erledigt werden müssen. Zwischen Deutschland und den Niederlanden gibt es allerdings mehrere erb- und familienrechtliche Unterschiede und darauf sollten Sie vorbereitet sein.
Wir begleiten in Deutschland lebende niederländische Staatsangehörige, aber auch Deutsche, die notarielle erb- und familienrechtliche Angelegenheiten in den Niederlanden abwickeln müssen. Für die Erstellung von Eheverträgen, Testamenten, Vorsorgevollmachten und Erbscheinen, die grenzüberschreitend gültig sein müssen, sind Sie bei uns in guten Händen. Dabei ist es wichtig, dass bei Ihrer Frage das niederländische Recht anwendbar ist. Wenn ein Fall nach deutschem Recht bearbeitet werden muss, stellen wir Ihnen unser Netzwerk deutscher Kollegen zur Verfügung. Unsere Deutschland-Abteilung ist somit Ihr Portal zwischen Deutschland und den Niederlanden.
Möchten Sie auch gerne, dass:
Bei diesen Fragen sind wir Ihre Notare, Juristen und Berater. Die persönliche Begleitung ist unseren Fachleuten sehr wichtig.