Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Familien­recht

Widerruf eines Testaments

Wenn Sie ein Testament aufgesetzt haben, ist dies für immer gültig. Wenn Sie mit dem Inhalt irgendwann nicht mehr einverstanden sind, können Sie Ihr Testament widerrufen. Das Zerreißen oder Wegwerfen des Testaments ist allerdings nicht ausreichend. Das Testament behält nämlich die Gültigkeit. Wenn Sie Ihr Testament anpassen oder widerrufen möchten, machen Sie das bei ihrem Notar. Der Notar meldet die Änderungen dann dem Zentralen Testamentsregister.

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