Sie können in Ihrem Testament eine Person anweisen, die dafür zuständig ist, dass der Nachlass abgewickelt wird. Diese nennt man einen Testamentsvollstrecker. Der Testamentsvollstrecker kümmert sich zum Beispiel darum, dass alle Rechnungen bezahlt werden, die Erbschaftssteuererklärung eingereicht wird, die Erben ihren Anteil bekommen, usw. Wenn Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen, wird die Abwicklung des Nachlasses viel unkomplizierter, weil nur eine Person zuständig ist. Wenn es keinen Testamentsvollstrecker gibt, sind alle Erben gemeinsam für die Abwicklung verantwortlich.