In Ihrem Testament können Sie festlegen, dass das geerbte Vermögen (oder Teile davon) nicht in die Gütergemeinschaft Ihrer Kinder fällt. So können Sie zum Beispiel verhindern, dass Ihre Ex-Schwiegertochter oder Ihr Ex-Schwiegersohn bei einer Scheidung die Hälfte des Erbteils bekommt. Mit anderen Worten: die angeheiratete Familie wird ausgeschlossen.