Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Familien­recht

Vermächtnis

Bei einem Vermächtnis bekommt ein Erbe oder ein Außenstehender ein deutlich beschriebenes Gut oder einen bestimmten Geldbetrag.

Derjenige, der Güter oder Geldbeträge bekommt, heißt Vermächtnisnehmer. Der Vermächtnisnehmer hat dieselben Rechte als die Erben. Sie benennen einen Vermächtnisnehmer, indem Sie ein Vermächtnis in Ihrem Testament aufnehmen. Die Erben müssen dem Vermächtnisnehmer innerhalb einer bestimmten Zeitspanne das Vermächtnis zukommen lassen.

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