Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Familien­recht

Vormundschaft

Eltern minderjähriger Kinder benennen in Ihrem Testament häufig einen Vormund. In einem Testament können Sie ein oder zwei Personen als Vormund benennen. Sollten beide Eltern versterben, wird diese Person der Vormund der Kinder. Somit ist der Vormund für die Kinder verantwortlich, bis diese volljährig sind. Wenn Sie in Ihrem Testament einen Vormund benennen, können Sie viele Probleme vermeiden, z. B. dass verschiedene Familienmitglieder die Betreuung Ihrer Kinder beanspruchen.

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