Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Familien­recht

Ausschlussklausel

In Ihrem Testament können Sie festlegen, dass das geerbte Vermögen (oder Teile davon) nicht in die Gütergemeinschaft Ihrer Kinder fällt. So können Sie zum Beispiel verhindern, dass Ihre Ex-Schwiegertochter oder Ihr Ex-Schwiegersohn bei einer Scheidung die Hälfte des Erbteils bekommt. Mit anderen Worten: die angeheiratete Familie wird ausgeschlossen.

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