Mit dem Kauf einer Immobilie erwirbt man nicht automatisch das Recht, dort auch tatsächlich wohnen zu dürfen. In den Niederlanden können Städte und Gemeinden nämlich den Zuzug von Bürgern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten durch individuelle Regelungen begrenzen. In manchen Gemeinden ist dann eine Zuzugsgenehmigung erforderlich. Die Genehmigung wird in der Regel jedoch erteilt, wenn der Antragsteller in der betreffenden Gemeinde einen Arbeitsplatz hat, dort in absehbarer Zeit eine Arbeit aufnehmen wird oder Familienmitglieder dort bereits ihren Wohnsitz haben. Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Einwohnermeldeamt, Abteilung „Bureau Bevolking en Burgerzaken“, oder beim zuständigen Bauamt, Abteilung „Huisvesting“ über mögliche Zuzugsbeschränkungen, Umweltaspekte und Flächennutzungspläne.
Wer auf der Suche ist nach einem geeigneten Grundstück für ein Traumhaus, sollte nicht nur Lage, Architektur, Kosten und Größe im Auge haben, sondern auch bei der zuständigen Behörde über mögliche Schadstoffbelastungen des Baulandes, auf dem die Immobilie gebaut werden soll oder steht, erkundigen. Es ist ebenfalls ratsam, vor dem Erwerb einer Immobilie den Flächennutzungsplan der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu begutachten. Denn je nachdem, was für die nähere Umgebung der Immobilie an Baumaßnahmen geplant ist, kann der Wert der Immobilie erheblich steigen oder fallen.