Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Immobilienrecht

Die Auflassung

Die Auflassung ist ein notarieller Vertrag, der zusammen mit dem Eintrag im Grundbuch dafür sorgt, dass das Eigentum auf den Käufer übertragen wird. Die Auflassungsurkunde muss dieselben Bedingungen beinhalten, die im Kaufvertrag aufgenommen wurden. Im Grundbuch werden alle Auflassungen mit genauer Angabe des gekauften Hauses eingetragen. Die Einträge sind öffentlich. Jeder kann sich beim Katasteramt informieren, wer der Eigentümer eines Hauses ist und wieviel Hypothek auf einem Haus lastet. Beim Katasteramt wird auch eine Abschrift der Urkunde der Hypothek bewahrt. Wenn die Immobilie von einer niederländischen Bank finanziert wird, muss diese Urkunde eingereicht werden. Das ist in der Regel auch bei den meisten deutschen Kreditinstituten üblich.

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