Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Immobilienrecht

Maklercourtage

In den Niederlanden wird die Maklercourtage immer von demjenigen bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Der Makler kann nicht sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer eine Provision verlangen. Ist der Makler mit der Suche nach einem geeigneten Objekt beauftragt worden, muss der Käufer sein Honorar zahlen. Wurde der Makler dahingegen vom Verkäufer beauftragt, um einen Kaufinteressenten für seine Wohnung zu finden, werden die fälligen Maklerkosten vom Verkäufer getragen. Die Höhe der Vermittlungsgebühren ist nicht festgelegt, sondern können bei verschiedenen Maklern unterschiedlich ausfallen. In der Regel sind 1 % bis 2 % der Gesamtsumme fällig. Es ist ratsam, die Höhe der Courtage im Vorfeld mit dem Makler vertraglich zu vereinbaren.

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