Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Immobilienrecht

Grundstücksteilung

Im Vertrag kann es sich um ein ganzes Grundstück oder einen Teil dieses Grundstückes handeln. Ein ganzes Grundstück wurde bereits vom Katasteramt vermessen. Wenn nur ein Teil dieses Grundstückes verkauft wird, muss es vom Katasteramt neu vermessen werden. Verkäufer und Käufer müssen festlegen, um welchen Teil des Grundstückes es sich im Vertrag handelt. Das Katasteramt berechnet dafür Kosten. Die Zahlung der Kosten erfolgt über den Notar. Das gilt sowohl für die Kosten der Messung als auch für die Kosten der Eintragung der Auflassung. Ihr Notar kann Ihnen genau sagen, welche Kosten auf Sie zukommen.

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