Käufer im Alter von 35 Jahren oder älter zahlen 2 % Grunderwerbsteuer für privat genutzte Immobilien, die als Hauptwohnsitz dienen sollen.
Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz dienen (die Immobilie wird nicht mehr als 6 Monate im Jahr bewohnt), beträgt die Grunderwerbsteuer 10,4 %.
Auch bei gewerblich genutzten Immobilien beträgt die Grunderwerbsteuer 10,4 %.
Für Privatpersonen zwischen 18 und 35 Jahren, die eine Immobilie erwerben, die als Hauptwohnsitz dienen soll und deren Kaufpreis unter 510.000 € liegt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellung von der Grunderwerbsteuer.
Notargebühren für die Beurkundung;
Gebühren für den Hypothekenbrief;
gegebenenfalls Notargebühren für den Kaufvertrag;
gegebenenfalls eine Abschlussprovision für ein Darlehen bei einer niederländischen Bank = ca. 1% der Hypothekensumme;