Um die Eigentumsübergabe ordnungsgemäß abzuwickeln, muss ein niederländischer Notar beauftragt werden; dieser wird vom Käufer angewiesen. Der Notar überprüft, ob alle Voraussetzungen für den Verkauf erfüllt sind, z. B. ob der Verkäufer die Immobilie verkaufen darf, ob besondere Lasten auf dem Eigentum ruhen und ob die Finanzierung gesichert ist. Er wacht auch darüber, dass die fälligen Gebühren bezahlt werden. Vor der notariellen Eigentumsübertragung erhalten Käufer und Verkäufer einen Vertragsentwurf sowie eine Kostenaufstellung die alle Gebühren und Kosten wiedergibt, die beim Besitzerwechsel fällig werden.
Zahlung des Kaufbetrages der Immobilie
Die Übertragung einer Wohnung ist in den Niederlanden etwas anders geregelt als in Deutschland. Alle diesbezüglichen Geldströme laufen über das Treuhandkonto des Notars. Der Kaufbetrag und die eventuell zu zahlenden Steuern und Gebühren müssen am Tag der Übertragung beim Notar auf dem Treuhandkonto zur Verfügung stehen. Der Käufer muss diesen Geldbetrag also vor der Beurkundung auf dieses Treuhandkonto überweisen.
Sobald der Notar sich vergewissert hat, dass das Eigentum ohne weitere Belastungen im Grundbuch eingetragen wurde, zahlt er dem Verkäufer den Kaufbetrag aus.