Unter folgenden Bedingungen wird ein Unternehmen als Strukturgesellschaft (structuurvennootschap) betrachtet und unterliegt daher dem Aufsichtsratssystem (structuurregime):
Außer in Ausnahmefällen muss eine derartige Gesellschaft einen Aufsichtsrat (Raad van Commissarissen) bestellen. Dieser Aufsichtsrat erhält bestimmte Befugnisse, über die der Aufsichtsrat einer relativ kleinen B.V. nicht verfügt. Der Rat hat die folgenden Befugnisse:
Das Aufsichtsratssystems ist für Unternehmen, deren Holding ihren Sitz in den Niederlanden hat und deren Arbeitnehmer zum größten Teil im Ausland tätig sind, übrigens nicht verpflichtend. Derartige multinationale Unternehmen können das Aufsichtsratssystem bei Bedarf jedoch freiwillig verwenden.
Die Regelungen des Aufsichtsratssystems können auch für die Genossenschaft (coöperatie) gelten.