Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Unternehmensrecht

Strukturgesellschaften – spezielle Anforderungen

Unter folgenden Bedingungen wird ein Unternehmen als Strukturgesellschaft (structuurvennootschap) betrachtet und unterliegt daher dem Aufsichtsratssystem (structuurregime):

  • Das emittierte Anteilskapital sowie die Kapital- und Gewinnrücklagen der Gesellschaft müssen sich der Bilanz zufolge auf mindestens 16 Millionen Euro belaufen.
  • Die Gesellschaft oder ein Unternehmen, an dem die Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung besitzt, ist gesetzlich zur Gründung eines Betriebsrats verpflichtet.
  • Die Gesellschaft beschäftigt alleine oder zusammen mit einem oder mehreren Unternehmen, an dem sie zum Beispiel eine Mehrheitsbeteiligung besitzt, durchschnittlich mindestens 100 Mitarbeiter in den Niederlanden.


Außer in Ausnahmefällen muss eine derartige Gesellschaft einen Aufsichtsrat (Raad van Commissarissen) bestellen. Dieser Aufsichtsrat erhält bestimmte Befugnisse, über die der Aufsichtsrat einer relativ kleinen B.V. nicht verfügt. Der Rat hat die folgenden Befugnisse:

  • Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern.
  • Genehmigung wesentlicher Änderungen durch Vorstandsbeschlüsse, einschließlich einer Änderung der Satzung, der Auflösung der Gesellschaft, der Emittierung neuer Anteile und der Erhöhung des emittierten Anteilskapitals.


Das Aufsichtsratssystems ist für Unternehmen, deren Holding ihren Sitz in den Niederlanden hat und deren Arbeitnehmer zum größten Teil im Ausland tätig sind, übrigens nicht verpflichtend. Derartige multinationale Unternehmen können das Aufsichtsratssystem bei Bedarf jedoch freiwillig verwenden.

Die Regelungen des Aufsichtsratssystems können auch für die Genossenschaft (coöperatie) gelten.

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