Nach niederländischem Recht darf eine ausländische natürliche Person oder ein ausländisches Unternehmen mittels einer Gesellschaft oder Zweigniederlassung mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit in den Niederlanden geschäftstätig sein. Das niederländische Körperschaftsgesetz bietet einen flexiblen und liberalen Rahmen für die Organisation von Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen.
Eine Tochtergesellschaft ist eine separate Rechtsperson und kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Die Tochtergesellschaft ist eine Rechtsperson, die von der Muttergesellschaft kontrolliert wird. Die Kontrolle über die Tochtergesellschaft wird meistens durch eine Beteiligung der Muttergesellschaft von mehr als 50 % an den Anteilen der Tochtergesellschaft erreicht. Unter bestimmten Bedingungen ist es jedoch möglich, diese Kontrolle durch Sonderstimmrechte oder die Vielfalt der anderen Gesellschafter zu erhalten. Durch diese Anteile oder Rechte verfügt die Muttergesellschaft über die notwendigen Stimmen, um die Zusammensetzung des Vorstands der Tochtergesellschaft zu bestimmen und so Kontrolle auszuüben. Da die Haftung der Tochtergesellschaft beschränkt ist, ist der Umfang der Haftung eines Gesellschafters (der Muttergesellschaft) im Prinzip auf das eingezahlte Kapital beschränkt.