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Unternehmensrecht

Die Zweigniederlassung

Eine Zweigniederlassung ist keine separate juristische Person, sondern die permanente Niederlassung eines Unternehmens, von wo aus Geschäftstätigkeiten getätigt werden. Demzufolge haftet ein Unternehmen, das eine Zweigniederlassung in den Niederlanden eröffnet, für Schäden als Folge von Handlungen dieser Zweigniederlassung.

Für ausländische Unternehmen ist die vollständige Haftbarkeit des Unternehmens für alle Ansprüche und Verpflichtungen einer der wichtigsten Gründe, statt einer Zweigniederlassung eine Tochtergesellschaft zu gründen.

Ein großer Vorteil der Zweigniederlassung ist, dass dafür im Prinzip nicht dieselben gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten erfüllt werden müssen wie bei der Gründung einer Tochtergesellschaft. Die Vereinfachung und Flexibilisierung des niederländischen Gesellschaftsrechtes können diesen Vorteil jedoch an Gewicht verlieren lassen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der Entscheidung zwischen Tochtergesellschaft und Zweigniederlassung in den Niederlanden berücksichtigt werden sollte, sind die örtlichen Steuerregeln. Die Beantwortung der Frage, ob man eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft gründet, kann abhängig sein von den für das betreffende Geschäft grundlegend relevanten Umstände und Faktoren sowie den niederländischen Steuerregeln und Steuerabkommen.

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