Schenkungen zu Lebzeiten können auch in der Erbfolgeregelung, in der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge, geregelt werden. Im Schenkungsvertrag sollte diese vorweggenommene Erbfolge genau beschrieben werden. Es muss vor allem festgelegt sein, ob und in welcher Größenordnung die lebzeitige Zuwendung auf den späteren Erbteil angerechnet werden muss. Es ist zusätzlich daran zu denken ob, falls die vorweggenommene Erbfolge den eigenen Erbanteil übersteigt, zusätzlich ein Ausgleichsbetrag an die Miterben gezahlt werden muss, oder ob dies unterbleiben kann.