Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Familien­recht

Lebenspartnerschaftsvertrag und Rente

In der niederländischen Steuergesetzgebung wurden für zusammenwohnende Paare Regelungen aufgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden zusammenwohnende Paare steuerlich wie Ehepaare behandelt. Dadurch gelten für zusammenwohnende Paare unter der Bedingung, dass ein Lebenspartnerschaftsvertrag vorhanden ist, auch die gleichen steuerlichen Freistellungen und Gebühren wie für Ehepaare. Im Lebenspartnerschaftsvertrag müssen die Partner eine gegenseitige Sorgepflicht vereinbaren.

Rentenkassen verlangen einen Lebenspartnerschaftsvertrag als Nachweis der Beziehung. Im Falle Ihres Todes empfängt der Längstlebende dann eine Partnerrente.

Der Lebenspartnerschaftsvertrag hat in Deutschland keine rechtlichen und steuerlichen Folgen. Für die deutschen Behörden ist der Lebenspartnerschaftsvertrag also bedeutungslos. Daher ist für unverheiratete Partner ein einwandfreies Testament sehr wichtig.

Wir können für Sie den passenden Lebenspartnerschaftsvertrag oder das passende Testament erstellen.

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