Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Familien­recht

Ehe und Unternehmensgründung

In manchen Fällen kann es auch empfehlenswert sein, während der Ehe einen Ehevertrag aufzustellen, zum Beispiel wenn Sie vorhaben, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Die Gründung eines Unternehmens bringt finanzielle Risiken mit sich. Ein Ehevertrag schützt das Eigenkapital Ihres Ehegatten vor Gläubigern des Unternehmens. In einem Ehevertrag können Sie das Unternehmen zum Eigengut erklären. Im Ehevertrag können Sie außerdem eine Gütertrennung vereinbaren. Mit der Gütertrennung kann jeglicher Ausgleich ausgeschlossen werden. So sorgt man dafür, dass der Fortbestand Ihres Unternehmens gesichert ist.

Auch wenn es groβe Unterschiede zwischen dem eigenen Vermögen gibt, zum Beispiel durch Schenkung oder durch Erbfolge, ist es sehr sinnvoll, einen Ehevertrag aufzustellen.

Des Weiteren helfen wir bei der Umsetzung des ehelichen Güterrechts während der Ehe.

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