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Ein Haus kaufen in den Niederlanden - in 8 einfachen Schritten zu Ihrer eigenen Ferienimmobilie

Ein Haus kaufen in den Niederlanden - in 8 einfachen Schritten zu Ihrer eigenen Ferienimmobilie

Neuigkeiten 14-04-2021
  Immobilienrecht

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Verbringen Sie Ihren Urlaub auch so gerne in den Niederlanden? Sie sind nicht alleine: Auch im Pandemiejahr 2020 besuchten immer noch 3,2 Millionen Deutsche das kleine Nachbarland im Westen. Schließlich sprechen viele Niederländer Deutsch, ist es nicht so weit weg und hat man trotzdem ein Urlaubsgefühl.

Vielleicht gehören Sie auch zu den Leuten, die sogar jedes Jahr die Grenze überqueren, um sich im schönen Holland zu erholen. Möglicherweise gefällt es Ihnen dort so gut, dass Sie sich gerne eine schöne Ferienwohnung kaufen möchten oder gar komplett nach Holland umziehen möchten!

Schauen Sie sich schon nach einer geeigneten Wohnung um oder haben Sie vielleicht schon eine im Blick? Und jetzt überlegen Sie, wie es weiter geht? Ist es denn kompliziert, als deutscher Staatsangehöriger eine Wohnung in den Niederlanden zu kaufen? Wie läuft sowas dort eigentlich ab?

Damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können, wie der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses in den Niederlanden abläuft, haben wir hier stichpunktartig die wichtigsten Schritte aufgelistet. So wissen Sie, was auf Sie zukommen wird und sind Sie gut vorbereitet.

Nachdem Sie eine schöne Immobilie gefunden haben und Sie sich mit dem Verkäufer über den Kaufpreis einigen konnten ...

... geht es so weiter:

  1. In den Niederlanden bereitet der Makler den Kaufvertrag vor, woraufhin der Vertrag vom Verkäufer und von Ihnen unterschrieben wird. Es ist auch möglich, den Kaufvertrag von einem Notar erstellen zu lassen.

  2. Wenn Sie für den Kauf der Immobilie ein Darlehen abschließen möchten, können Sie den Kaufvertrag nach der Unterzeichnung an Ihre Bank schicken.

  3. Der Makler schickt den Kaufvertrag an eine von Ihnen gewählte Notarkanzlei. Der Notar trifft daraufhin die Vorbereitungen für die Übertragung.

  4. Wenn die Finanzierung bei der Bank geregelt ist und Sie den Darlehensvertrag unterschrieben haben, übermittelt Ihre Bank die Informationen zur Hypothekenurkunde an die Notarkanzlei.

  5. Anschließend wird von der Notarkanzlei zusammen mit dem Verkäufer und Ihnen ein Beurkundungstermin eingeplant, meistens an dem im Kaufvertrag genannten Datum.

  6. Das Team der Notarkanzlei bereitet den Entwurf der Auflassungsurkunde und der Abrechnung vor und schickt die Unterlagen ungefähr eine Woche vor dem Beurkundungstermin an die jeweiligen Parteien.

  7. Am Tag der Übergabe geht der Makler zusammen mit dem Verkäufer und mit Ihnen noch mal durch die Wohnung.

  8. Am Tag der Beurkundung ist es wichtig, dass Sie die relevanten Beträge auf dem Notaranderkonto eingezahlt haben. Dabei handelt es sich nicht nur um den Kaufpreis, aber auch um den Betrag nach Verrechnung der Reallasten*, die fällige Grunderwerbsteuer und um das Notarhonorar. Die Auflassungsurkunde wird an diesem Tag beurkundet. Diese Urkunde wird am gleichen oder am nächsten Tag in das niederländische Grundbuch (Kadaster) eingetragen. Durch diese Eintragung geht das Eigentum dann offiziell auf Sie über. Ein Tag nach dieser Eintragung wird, zusammen mit einigen anderen gesetzlich notwendigen Überprüfungen, kontrolliert, ob diese Eintragung korrekt ausgeführt wurde. Wenn alle Kontrollen in Ordnung sind, wird dem Verkäufer der Kaufpreis, abzüglich der eventuell anfallenden Kosten, ausgezahlt.

*Bei Reallasten handelt es sich u. a. um Kosten für bestimmte Leistungen wie Grundsteuer und Wasserverbandsgebühren, die an die Immobilie verbunden sind und daher für Sie als neuer Eigentümer anfallen.

Herzlichen Glückwunsch, Sie sind jetzt Eigentümer einer niederländischen Immobilie: Es kann mit der Erholung losgehen! Nun brauchen Sie nur noch schönes Wetter..

Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Hier finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen zum Thema Immobilienkauf in den Niederlanden.

Vielleicht suchen Sie einen deutschsprachigen Notar, der die Kaufabwicklung für Sie durchführen kann? Kontaktieren Sie uns einfach – entweder über unser Kontaktformular, per E-Mail an info@vwdknotarissen.nl oder auch telefonisch über +31 (0)314 37 22 22. Wir helfen Ihnen gerne bei allen notariellen Anliegen in den Niederlanden.

 

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