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Die Verteilung niederländischer Immobilien im Falle einer Ehescheidung

Die Verteilung niederländischer Immobilien im Falle einer Ehescheidung

Neuigkeiten 12-05-2021
  Was passiert bei einer Ehescheidung mit Ihrer Immobilie im Ausland?

/images/Echtscheiding%202.jpegDie meisten Ehen beginnen harmonisch. Das Leben ist schön und Sie haben sich zusammen mit Ihrer besseren Hälfte ein hübsches Haus in den Niederlanden gekauft. Leider stellt es sich manchmal heraus, dass es zusammen doch nicht so gut funktioniert: Jede dritte Ehe endet in einer Scheidung. Vielleicht ist dies bei Ihnen leider auch der Fall. Es fängt eine schwierige und emotionale Zeit an, in der vieles geklärt werden muss. 

Nach einer Scheidung sind Sie gemeinsam für die Abwicklung Ihres Eigentums und gegebenenfalls dessen Aufteilung verantwortlich. Die Ehegatten müssen sich in allen Aspekten einig sein. Infolgedessen kann es manchmal lange dauern, bis die Scheidung abgeschlossen ist.
In diesem Artikel wird erklärt, was bei einer Scheidung zu beachten ist, wenn Sie als deutsche/r Eigentümer/in niederländische Immobilien besitzen. Denn wenn Sie gut informiert sind, kann eine unangenehme Angelegenheit schnell und korrekt abgewickelt werden.

Ehegüterrecht
Allererst muss geklärt werden, welches Gesetz gilt und welche Güter verteilt werden müssen. In der Regel gilt für deutsche Ehegatten das deutsche Recht mit dem Rechtssystem der Zugewinngemeinschaft. Dabei sind zwei Aspekte zu beachten: 
In einer Zugewinngemeinschaft bleibt das Eigentum der verheirateten Personen während der Ehe getrennt. Im Falle einer Scheidung oder eines Todes wird ein etwaiger Kapitalzuwachs während der Ehe zwischen beiden Parteien abgerechnet, der sogenannte Zugewinnausgleich.
  • Erstens muss geklärt werden, auf wessen Namen die Immobilie im Grundbuch eingetragen ist. 
Dies kann auf den Namen des Mannes sein. In diesem Fall gehört die Immobilie zu seinem Privatvermögen und muss daher vollständig seinem Privatvermögen zugeordnet werden. Die Immobilie kann auch auf den Namen der Frau eingetragen sein - dann ist es ihr Privatvermögen. In beiden Fällen besteht im Falle einer Scheidung keine Notwendigkeit zur Verteilung. Die Wertsteigerung der Immobilie muss jedoch im Zugewinnausgleich verrechnet werden.

Es ist auch möglich, dass die Immobilie auf den Namen beider Ehepartner eingetragen ist, beispielsweise jeweils zur Hälfte. In diesem Fall handelt es sich bei der Immobilie um gemeinsames Eigentum, das aufgeteilt werden muss. In diesem Fall ist die Vermittlung durch einem niederländischen Notar erforderlich.

  • Zweitens ist zu prüfen, ob der Zugewinnausgleich angewendet wurde und ob er erfüllt wurde.
Für Paare in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und für verheiratete Personen, die nicht in einer Zugewinngemeinschaft leben, können andere Regeln gelten. Übliche Ehebedingungen in Deutschland sind entweder die Gütergemeinschaft oder die Güttertrennung. Auch gibt es die Möglichkeit, die modifizierte Zugewinngemeinschaft in Eheverträgen aufzunehmen. Abhängig von der getroffenen Ehevereinbarung wird der Umfang des zu verteilenden gemeinsamen Eigentums bestimmt. Unser Fachpersonal informiert Sie gerne darüber.

Wichtig ist auch die am 29. Januar 2019 in Kraft getretene europäische Ehegüterrechtsverordnung. Diese Verordnung gilt für Ehen, die am oder nach dem 29. Januar 2019 geschlossen wurden und soll dazu beitragen, dass es einfacher wird festzustellen, welches Gesetz für eine Ehe gilt. In diesem Blogartikel lesen Sie mehr zu diesem Thema: das internationale Ehegüterrecht

Unser Fachpersonal kann Ihnen bei der Feststellung des anwendbaren Rechts und der Verteilung der gemeinsamen niederländischen Immobilien behilflich sein und anschließend die korrekte Eintragung in das Grundbuch vornehmen. 

Die Teilungsurkunde
Handelt es sich bei der niederländischen Immobilie um gemeinsamen Besitz, ist nach einer Scheidung eine Teilungsurkunde erforderlich. In dieser Teilungsurkunde wird angegeben, welche Immobilien und sonstigen niederländischen Vermögenswerte im gemeinsamen Besitz sind und welchen Wert sie zum vereinbarten Teilungszeitpunkt hatten. Die Urkunde enthält außerdem eine Auflistung aller damit verbundenen Schulden.

Anschließend wird festgelegt, wem die Vermögenswerte und Schulden zugeordnet werden. Der Notar sorgt dafür, dass die Urkunde in das Grundbuch eingetragen wird, damit die Zuordnung der Immobilie ordnungsgemäß geregelt ist.

In Bezug auf die Schulden trifft der niederländische Notar die notwendigen Vereinbarungen mit den Kreditgebern.

Zum Schluß
Wie Sie gelesen haben, kann ein Notar Ihnen viel Arbeit abnehmen. Es ist allerdings wichtig, dass der betreffende Notar über umfassende Kenntnisse des niederländischen und des deutschen Ehegüterrechts verfügt und vorzugsweise auch die deutsche Sprache beherrscht. Dies erleichtert die Kommunikation und die Abwicklung verläuft dadurch reibungsloser. So wird eine unangenehme Angelegenheit auf eine angenehmen Weise gelöst.
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