Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Das internationale Ehegüterrecht

Das internationale Ehegüterrecht

Neuigkeiten 23-04-2021
  Welches Recht gilt für Sie?

/images/internationaal%20huwelijksrecht.jpegIn der EU leben mindestens 16 Millionen internationale Paare, darunter viele deutsch-niederländische Paare: in den Niederlanden lebende Deutsche, in Deutschland lebende Niederländer und niederländisch-deutsche Paare. Vielleicht gehören Sie ja auch dazu? Sie sind verheiratet und wohnen zusammen in den Niederlanden? Oder vielleicht hat Ihre bessere Hälfte die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann ist dieser Artikel für Sie interessant. Darin erläutern wir die wichtigsten Änderungen im Ehegüterrecht seit Inkrafttreten der neuen europäischen Verordnungen im Jahr 2019 und insbesondere, was für Sie wichtig ist.

Das Eherecht ist in allen europäischen Ländern unterschiedlich geregelt. Manchmal handelt es sich dabei um kleine Unterschiede, aber es können auch wichtige Unterschiede sein. Und deshalb stellen sich viele Paare die Frage: Welches Recht gilt für uns? Deutsches oder niederländisches Recht? Die damit im Zusammenhang stehenden Gerichtsverfahren kosten jährlich rund 1 Milliarde Euro. Die neue europäische Verordnung muss dem ein Ende setzen und mehr Rechtssicherheit bieten.

Wichtiges Datum

Eine neue europäische Verordnung über Ehe und eingetragene Partnerschaft trat am 29. Januar 2019 in Kraft. Diese Verordnung gilt für alle Eheschließungen in der gesamten Europäischen Union an oder nach diesem Datum. Auch für Eheschließungen vor diesem Datum gibt es aber Möglichkeiten, selbst die Kontrolle zu behalten. Das könnte interessant sein!
Die EU-Vorschriften über die Güterstände bei internationalen Paaren gelten in 18 EU-Ländern: Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien und Schweden.
Worum geht es in dieser europäischen Verordnung?

Die Verordnung betrifft:

  • die Zuständigkeitsregeln des Gerichts;
  • das anwendbare Recht auf Ehe und eingetragene Partnerschaft;
  • Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Urkunden in internationalen Situationen bezüglich Ehe und eingetragener Partnerschaft.

Worum geht es in der europäischen Verordnung nicht?

In der Verordnung geht es nicht um:
  • Das eheliche Güterrecht. Angenommen, für eine internationale Ehe wurde kein Ehevertrag geschlossen, dann gilt die sogenannte Zugewinngemeinschaft bei deutschem Recht und die Gütergemeinschaft bei niederländischem Recht (ab 1. Januar 2018 begrenzt).
  • Anwendbares Steuerrecht: Das Steuerrecht hat seine eigenen internationalen Regeln. Und Vorsicht! In Deutschland werden eingetragene Partnerschaften (mit Ausnahme von eingetragenen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Personen) nicht anerkannt.

Was bedeutet diese europäische Verordnung für Sie?

Diese Verordnung regelt, welches nationale Recht anzuwenden ist, auch wenn dies das Recht eines Landes außerhalb der EU ist. Wenn beispielsweise ein deutscher Mann und eine japanische Frau heiraten, wird das anwendbare Recht durch diese Regelung bestimmt.

Die Bedeutung des Wohnortes des Ehepaares

Warum ist der Wohnsitz wichtig? Der Wohnort (und damit der Bezirk) bestimmt, welches Gericht zuständig ist. Das scheint ziemlich eindeutig, aber stets öfter begegnen wir zum Beispiel dieser Situation: Ein Paar möchte heiraten. Der Mann hat die deutsche Staatsangehörigkeit und die Frau die niederländische. Nach der Eheschließung lebt der Ehemann weiterhin in Deutschland, die Ehefrau aber in den Niederlanden. Was passiert in dieser Situation?
Es ist klar, dass es zum Zeitpunkt der Eheschließung keinen gemeinsamen Wohnsitz gibt. In diesem Fall ist es ratsam, in einem Ehevertrag festzuhalten, welches Recht gewählt wird: das deutsche oder das niederländische.

Missverständnis

Ein häufiges Missverständnis ist, dass bei einer Ehe in den Niederlanden automatisch niederländisches Recht gilt. Nach der europäischen Verordnung ist dies aber nicht der Fall. Es ist nämlich der gemeinsame Wohnsitz nach der Eheschließung, der bestimmt, welches Recht anwendbar ist. Wenn Sie nicht möchten, dass das Recht dieses Landes gilt, können Sie das Recht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit einer der beiden Partner wählen.

Scheidung

Was passiert bei einer Scheidung? In diesem Fall muss die Zuständigkeit des Scheidungsrichters von den Ehepartnern oder Partnern vereinbart werden. Dies muss vor dem Verfahren in einem schriftlichen Dokument festgehalten werden, das von beiden Parteien datiert und unterschrieben ist.

Gilt das anwendbare Recht für alle Vermögenswerte oder nur für die Vermögenswerte in diesem Land?

Das anwendbare Recht umfasst das gesamte Vermögen der Partner, egal wo es sich auf der Welt befindet.

Der Ausgangspunkt ist: Sie haben die Wahl.

Die europäische Verordnung bietet die Möglichkeit, in einer notariellen Urkunde eine Wahl zu treffen, welches Ehegüterrecht angewendet werden soll. Es wird allerdings ein Unterschied gemacht zwischen einer Entscheidung, die vor der Ehe getroffen wurde, und einer Entscheidung während der Ehe.

Wenn die Wahl vor der Eheschließung getroffen wird, gibt es die folgenden Optionen:

  • das Recht des Landes des gemeinsamen Wohnsitzes oder
  • das Recht des Landes des zum Zeitpunkt der Wahl gewöhnlichen Aufenthalts eines der Partner oder
  • das Recht des Landes, in dem einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Wahl Staatsangehöriger ist. Der europäische Gedanke dahinter ist, dass die Staatsangehörigkeit keine oder eine weniger wichtige Rolle spielt als der Wohnort.

Während der Ehe ist es jederzeit erlaubt, das anwendbare Recht zu ändern. Die Auswahl ist dann beschränkt auf:

  • das Recht des Landes des zum Zeitpunkt der Wahl gewöhnlichen Aufenthalts eines der Partner oder
  • das Recht des Landes, von welchem einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Wahl Staatsangehöriger ist.

Im letzteren Fall gilt die Änderung der Wahl nur für die Zukunft. Es kann jedoch auch festgelegt werden, dass die Wahl rückwirkend zum Beginn der Ehe angewendet wird.

Die Rechtswahl muss in einer Ehevereinbarung in einer Form festgelegt werden,  die vom Land vorgeschrieben wird, in dem die Rechtswahl getroffen wird. Eine notarielle Urkunde ist sowohl für Deutschland als auch für die Niederlande erforderlich. Darüber hinaus ist es wichtig, dass diese Eheverträge korrekt in den entsprechenden Registern eingetragen sind.

Was ist, wenn keine Rechtswahl getroffen wurde?

Wenn Sie keine Wahl getroffen haben, welches Eherecht für Ihre Situation gelten soll, gilt das Recht des Landes:
  • des ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts der Ehegatten oder, wenn es dies nicht gibt;
  • von denen beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung die Staatsangehörigkeit besitzen oder, wenn dies nicht der Fall ist;
  • mit dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung unter Berücksichtigung aller Umstände und insbesondere des Ortes der Eheschließung die engsten Beziehungen haben.

Wenn diese Regeln nicht zu Ihrer Situation passen oder wenn Ungewissheit über das für Ihre Ehe geltende Recht besteht, empfehlen wir Ihnen, mittels notarieller Eheverträge eine Rechtswahl zu treffen. Das schafft Klarheit und verhindert Probleme in der Zukunft. Dies gilt sicherlich für das vorgenannte Beispiel des Deutschen, der eine niederländische Person heiratet und bei dem es nach der Heirat keinen gemeinsamen ersten Wohnort gibt.

Wird dies in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt?

Entscheidungen in dem einen EU-Mitgliedstaat werden von den anderen oben genannten Mitgliedstaaten automatisch anerkannt. Gerichtsverfahren sind nicht mehr erforderlich. Die getroffenen Entscheidungen können in jedem Mitgliedstaat vollstreckt werden. Notarielle Handlungen und Entscheidungen von Richtern werden in allen Mitgliedstaaten als Beweismittel anerkannt.

Fazit

  • Die wichtigsten zu berücksichtigenden Änderungen sind, dass für das Recht des Landes, in dem sich die Immobilien der Parteien befinden, keine Rechtswahl mehr besteht.
  • Wenn keine Rechtswahl getroffen wurde, gilt zunächst das Recht des Landes des ersten ehelichen Wohnsitzes (für Niederländer und Deutsche gilt nicht mehr primär das nationale Recht) oder, wenn kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegt, das Gewohnheitsrecht oder das am engsten verbundene Recht.
  • Die automatische Änderung des anwendbaren Rechts nach 10 Jahren trifft nicht mehr zu.
  • Neu ist, dass in Ausnahmefällen auf Wunsch eines der Ehegatten die Verknüpfung zum ersten gewöhnlichen Aufenthalt durch die Verknüpfung zum letzten gewohnheitsmäßigen Wohnsitz ersetzt werden kann, wenn sie länger dort gelebt haben, sich auf dieses Recht verlassen haben und ihre eigentumsrechtlichen Verhältnisse darauf basiert haben. Wie sich dies in der Praxis entwickeln wird, bleibt abzuwarten.

In allen Fällen ist es für Lebensgefährten verschiedener Nationalitäten oder Paare, die in einem anderen Land wohnen als das Ihrer Staatsangehörigkeit, sinnvoll zu entscheiden, welches nationale Recht für die Ehe gilt. Dies muss dann beim Notar festgelegt werden. Wenn Sie sich für das niederländische Recht für Ihre Ehe entscheiden möchten, brauchen Sie einen niederländischen Notar. Wenn Sie sich für deutsches Recht entscheiden, sollten Sie sich an einen deutschen Notar wenden.

Unsere Fachleute aus der Abteilung für Familienrecht kennen alle Vor- und Nachteile und können Sie persönlich beraten, welches nationale Recht für Ihre Situation am besten geeignet ist. Wenn Sie sich beispielsweise für deutsches Recht entscheiden, können wir Sie an unsere Notarkollegen in Deutschland verweisen.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich von uns beraten lassen? Sie erreichen uns telefonisch unter + 31 (0) 314-377 22 22, per E-Mail unter info@vwdknotarissen.nl oder über unser Kontaktformular. Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Ansprechpersonen
Notarin und Partner
Notarieller Jurist / Berater
Übersicht der letzten Nachrichten
Keppelseweg 1, 7001 CE Doetinchem, Niederlande