Die COVID-19-Pandemie hat viele Veränderungen und Anpassungen in allen Bereichen des täglichen Lebens erfordert. Seit einiger Zeit wird nun gegen das Corona-Virus geimpft. Diese neue Entwickelung erfordert auch Anpassungen in den Tätigkeiten des Notariats – insbesondere wenn es sich um die Patientenverfügung handelt.
Wenn ältere Menschen in einem Pflegeheim geimpft werden müssen, müssen sie dieser Impfung zustimmen. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, muss dies der gesetzliche Vertreter tun. Es entsteht dadurch viel Papierkram und manchmal muss sogar zuerst ein gesetzlicher Vertreter vom Richter bestellt werden. Heutzutage haben viele Personen sich mit einer Vorsorgevollmacht gut vorbereitet und ist ein Bevollmächtigter bereits notariell festgelegt. Die Patientenverfügung legt dann fest, welche Entscheidungen dieser Bevollmächtigte für jemanden treffen kann und darf.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht.
In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie ohne Weiteres vertrauen. Sie erteilen diesen Personen eine Vollmacht, Ihre Wünsche im medizinischen Bereich zu repräsentieren und eine gute Fürsorge zu gewährleisten. Darüber hinaus erteilen Sie eine Vollmacht zur Verwaltung Ihres Vermögens, wobei Sie detaillierte Weisungen erteilen können, wie dies zu erfolgen hat.
Van Weeghel Doppenberg Kamps Notare hat darum eine sogenannte Impfklausel in die Vorsorgevollmacht aufgenommen. Mit dieser Klausel kann der bevollmächtigte Vertreter sich einen Haufen Papierkram ersparen. Es ist nicht nur aktuell, aber auch für die Zukunft sinnvoll, da noch nicht klar ist, ob die aktuelle Corona-Impfung ausreichend Schutz bietet und in Zukunft möglicherweise mit neuen Impfungen zu rechnen ist.
In der Impfklausel wird ausdrücklich festgelegt, dass der Bevollmächtigte folgendes kann und darf:
Außerdem können Sie angeben, für welche Impfungen Sie eine Erlaubnis erteilen bzw. nicht erteilen möchten.
Unsere Klausel:
„Ausdrücklich umfasst diese ärztliche Vollmacht auch (aber nicht ausschließlich) die Befugnis, mich impfen zu lassen, wie z. B. die ‚Grippeimpfung‘ und die ‚Corona-Impfung‘ und/oder andere Impfstoffe gegen Viren. Der medizinisch Bevollmächtigte darf für mich und in meinem Namen Impftermine vereinbaren, meine für die Impfung notwendige Gesundheitserklärung ausfüllen und weitere, für die Impfung notwendigen, Angaben machen. In diesem Zusammenhang können (Impf-)Daten auch mit dem Hausarzt, dem niederländischen staatlichen Institut für Gesundheit und Umwelt (RIVM) und mit anderen Beteiligten wie Ärzten und dem Krankenhaus, mit dem Pflegeheim oder mit einer anderen Einrichtung, in die ich vorübergehend oder permanent aufgenommen wurde, geteilt werden.“