Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Die digitale Gründung einer B.V.

Die digitale Gründung einer B.V.

Neuigkeiten 02-12-2021
  Wie Sie in Zukunft von Zuhause aus eine niederländische B.V. gründen können

/images/digitaal%20oprichten%20B.V..jpeg

Mehr als 200.000 Unternehmen erblicken in den Niederlanden jedes Jahr das Licht der Welt. Die beliebteste Gesellschaft ist nach wie vor die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V.). Für die Gründung einer B.V. ist die Unterzeichnung der notariellen Gründungsurkunde in physischer Anwesenheit eines Notars ein bekanntes Pflichtelement. Dieser "Notarbesuch" könnte jedoch bald der Vergangenheit angehören, da ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch liegt, der es ermöglichen soll, eine B.V. vollständig digital zu gründen.

Die Gesetzesänderung ist das Ergebnis der Umsetzung einer neu verabschiedeten Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2019/1151 über die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im Rahmen des Gesellschaftsrechts). Diese Richtlinie, die am 31. Juli 2019 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Gründung einer B.V. oder die Eröffnung einer neuen Zweigniederlassung durch den Einsatz digitaler Instrumente einfacher, schneller und zeit- und kosteneffizienter zu gestalten. Es ist nicht ganz klar, wann die Möglichkeit der digitalen Errichtung einer B.V. in Kraft treten wird. Das Ministerium für Justiz und Sicherheit hat von der Aufschiebungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, die die europäische Richtlinie bietet. Das bedeutet, dass die Niederlande die Richtlinie nicht bis zum 1. August 2021 in nationales Recht umsetzen musste.

Aber wie funktioniert dieses Online-Gründungsverfahren genau?
Die Richtlinie sieht vor, dass alle Bürger der Europäischen Union die Möglichkeit haben müssen, bei der Gründung eines Unternehmens elektronische Identifikationsmittel zu verwenden. In den Niederlanden wird sich an dem derzeitigen System vor dem Zeitpunkt der Errichtung nur wenig ändern:

  • Per E-Mail oder Telefon werden Vereinbarungen über den Inhalt der Gründungsurkunde getroffen.
  • Dann findet ein Kunden-Screening statt.
  • Ein Entwurf der Urkunde wird digital übermittelt.
  • Dann wird ein Termin für die Errichtung der Gründungurkunde vereinbart.


Der Beurkundungstermin wird nun allerdings über die digitale zentrale Beurkundungsplattform der Königlich Niederländischen Notariatskammer (KNB) abgewickelt. Der Notar schickt dem/den Mandanten eine Einladung für die Errichtung mit einem Link, und fordert ihn/sie auf, sich zu Identifikationszwecken über die eID anzumelden. Die eID soll eine zusätzliche Sicherheit bieten, um sicherzustellen, dass die richtige Person hinter dem Computer sitzt.

Der Notar prüft dann die Daten, während die angemeldeten Mandanten im digitalen Warteraum warten. Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, kann die digitale Beurkundung beginnen. Bei der digitalen Errichtung der Urkunde wird, wie bei einem physischen Notarbesuch (Präsenzbeurkundung), die Urkunde besprochen. Markierungen können online vorgenommen werden und der Notar kann die Urkunde auch während der digitalen Beurkundung ändern und erneut auf die digitale Beurkundungsplattform hochladen, woraufhin der Beurkundungstermin fortgesetzt werden kann.

Wenn alle Parteien, einschließlich des Notars, mit dem Inhalt der Urkunde einverstanden sind, ist es an der Zeit, sie zu unterzeichnen. Der Mandant setzt seine Unterschrift über eine App auf seinem Mobiltelefon unter die Urkunde. Der Notar unterzeichnet mit seinem Berufszertifikat.

Bei diesem Berufszertifikat handelt es sich um das sogenannte PKI-Zertifikat. Das PKI-Zertifikat ist die digitale Signatur beim Versand von Daten und Nachrichten. PKI steht für Public Key Infrastructure. Dies ist der internationale Standard für die Sicherung von Daten und Nachrichten. Als anerkannter Berufsstand verfügt der Notar über ein spezielles staatliches Zertifikat, mit dem elektronische Daten z. B. an das Grundbuchamt, die Handelskammer und das CDR geliefert werden können.

Was ist mit der Gründung anderer juristischen Personen?
Die Richtlinie ermöglicht es, Kapitalgesellschaften vollständig online zu gründen. Das niederländische Gesellschaftsrecht kennt zwei Arten von Kapitalgesellschaften, nämlich die B.V. und die N.V. (Aktiengesellschaft). Bei der Gründung einer Stiftung, eines Vereins, einer offenen Handelsgesellschaft und einer Kommanditgesellschaft (CV) ist es (noch) nicht möglich, die notarielle Gründungsurkunde digital zu unterzeichnen.

Was die N.V. betrifft, so lässt die Richtlinie einen gewissen Spielraum für Ausnahmen. Die Richtlinie sieht nämlich vor, dass der Mitgliedstaat die Möglichkeit haben muss, die Online-Gründung auf bestimmte Arten von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (für die Niederlande: die B.V.) zu beschränken, da das Verfahren zur Gründung anderer Gesellschaftsformen sehr komplex ist. Die Niederlande haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und in Übereinstimmung mit der Richtlinie nur die digitale Gründung einer B.V. und nicht die einer N.V. ermöglicht.

Geht das auch aus dem Ausland?
Wenn Sie weit von der niederländischen Grenze entfernt wohnen, kann die digitale Gründung einer B.V. eine interessante Alternative für die Präsenzbeurkundung darstellen. So wie das Vorgehen jetzt vorgesehen ist, sollte dies auch kein Problem für Einwohner anderer Länder sein. Das Verfahren läuft dann genau so ab, wie wenn Sie in den Niederlanden wohnen würden. Die einzige Herausfordung könnte sein, dass das digitale Umfeld für den Vorgang möglicherweise nur auf Niederländisch vorhanden sein wird - das können wir im Voraus leider nicht einschätzen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns einfach.  

Ihre Ansprechpersonen
Notar und Partner
Übersicht der letzten Nachrichten
Keppelseweg 1, 7001 CE Doetinchem, Niederlande