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Änderungen der niederländische Grunderwerbsteuer im Jahr 2021

Änderungen der niederländische Grunderwerbsteuer im Jahr 2021

Neuigkeiten 14-12-2020
  Immobilienrecht

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und wir warten alle in Spannung ab, was das Jahr 2021 uns bringt. Wenn Sie allerdings vorhaben, eine Immobilie in den Niederlanden zu kaufen, ist es ratsam, nicht abzuwarten, sondern schnellstmöglich zu handeln. Es gibt ab dem 1. Januar nämlich Gesetzesänderungen, die für Sie beachtliche finanzielle Konsequenzen haben können.

Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie aufgelistet:

  • Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz dienen (die Immobilie wird nicht mehr als 6 Monate im Jahr bewohnt), wird die Grunderwerbsteuer von 2 % auf 8 % erhöht.
  • Auch bei gewerblich genutzten Immobilien erhöht sich die Grunderwerbsteuer von 6 % auf 8 %.
  • Für Privatpersonen zwischen 18 und 35 Jahren, die eine Immobilie, die als Hauptwohnsitz dienen soll und deren Kaufpreis unter 400.000 € liegt, kaufen möchten, gibt es ab dem 1. Januar eine Freistellung von der Grunderwerbsteuer.


Möchten Sie aber eine Ferienwohnung oder eine gewerblich genutzte Immobilie in den Niederlanden kaufen und Sie sind im Kaufprozess schon ziemlich weit vorangeschritten, können Sie möglicherweise viel Geld sparen, indem Sie den Kaufprozess noch im Jahre 2020 abwickeln. Kontaktieren Sie uns einfach. Wir werden zusammen mit Ihnen schauen, was möglich ist.

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